Fragen & Antworten

Was bedeutet die Honorarvereinbarung: Reine Erfolgsvergütung?

  • Reine Erfolgsvergütung bedeutet, dass der Kunde für unsere Leistung nur dann bezahlt, wenn GO-Mittelstand ein zuvor klar definiertes Ziel erreicht hat (z.B. den Verkauf und/oder eine Wertsteigerung des Unternehmens).
  • Erreichen wir das Ziel nicht, zahlt der Kunde keinen Cent!

Ist eine Zusammenarbeit auf Erfolgsbasis an Voraussetzungen geknüpft?

  • Um einen Überblick über das zum Verkauf stehende Unternehmen zu erhalten,  muss eine Bewertung (Businessplan) vorliegen aus dem sowohl der Firmenwert, als auch die Stärken und Schwächen des Unternehmens hervorgehen.
  • Alternativ führt GO-Mittelstand einen Nachfolge-Check durch.

Wie hoch ist das Fixum bei der Honorarvereinbarung: Kombination aus Fixum und Erfolgsvergütung?

  • Das Fixum ist von dem jeweiligen Projekt abhängig und setzt sich aus einer geringen Tages- oder Stundenvergütung und anfallenden Spesen zusammen.
  • Die Erfolgsvergütung ist nur bei Erfolg fällig.

Übernimmt GO-Mittelstand auch erfolgsorientierte Aufträge die einen längeren Zeithorizont haben?

  • Ja. Teilweise erstreckt sich eine Unternehmensnachfolge über mehrere Monate bez. Jahre.
  • Auch hier ist eine Vergütung in Form einer Kombination von Fixum und Erfolgsvergütung möglich.

Wie gestaltet sich der Ablauf einer Zusammenarbeit?

  • In einem ersten unverbindlichen Telefonat klären wir zwei Fragen:  In welcher Nachfolge-Phase (Information-Planungs- oder Verkaufsphase) befinden sich der Unternehmen/-in und welche Aufgaben können/sollen wir dabei übernehmen.
  • Wenn keine Firmenbewertung vorliegt, vereinbaren wir einen Termin und führen einen Nachfolge-Check durch.
  • Die Analyse des Nachfolge-Checks zeigt Ihnen die momentanen Verkaufsmöglichkeiten inkl. einer Kaufpreiseinschätzung auf.
  • Wenn Ihr Unternehmen schon „fit für den Verkauf“ ist, bieten wir Ihnen eine Zusammenarbeit auf reiner Erfolgsbasis an.
  • Wenn Sie eine ganzheitliche und längerfristige Unterstützung benötigen, erstellen wir Ihnen ein Angebot wo auch die Zielvereinbarungen definiert werden.
  • Im Fall einer Zusammenarbeit bildet der zuständige Seniorberater ein Kompetenz-Team, das er leitet und koordiniert.
  • Der Seniorpartner überwacht und kontrolliert alle relevanter Schritte die zur Umsetzung der Zielvereinbarung notwendig sind.